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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23.Z   

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https://dejure.org/2023,36726
OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23.Z (https://dejure.org/2023,36726)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.10.2023 - 4 L 222/23.Z (https://dejure.org/2023,36726)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Oktober 2023 - 4 L 222/23.Z (https://dejure.org/2023,36726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Kommunalrecht - Prüfungsrecht des Stadtrates bei der Benennung sachkundiger Einwohner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommune; Vertretung; Mitglied; Stadtrat; beratende Ausschüsse; sachkundige Einwohner; Feststellung; Abstimmung; Benennung; Fraktionen; Wahl; Prüfungsrecht; freies Mandat; Sachkunde; politische Gründe; Mitgliedschaft; Prüfungsrecht des Stadtrates bei der Benennung ...

  • rechtsportal.de

    Kommune; Vertretung; Mitglied; Stadtrat; beratende Ausschüsse; sachkundige Einwohner; Feststellung; Abstimmung; Benennung; Fraktionen; Wahl; Prüfungsrecht; freies Mandat; Sachkunde; politische Gründe; Mitgliedschaft; Prüfungsrecht des Stadtrates bei der Benennung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 152/20

    Änderungsrecht des Rates für von Fraktion benannte sachkundige Einwohner

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23
    Das Verwaltungsgericht hat unter zustimmender Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. September 2019 (9 A 152/20 MD) ausgeführt, gemäß § 49 Abs. 3 Satz 3 KVG LSA stelle der Stadtrat die Mitgliedschaft der sachkundigen Einwohner durch Abstimmung fest.

    Er setzt sich nicht substantiiert mit der vom Verwaltungsgericht zustimmend in Bezug genommenen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Magdeburg in dessen Urteil vom 27. September 2021 (9 A 152/20 MD) auseinander, der Regelungsgehalt des § 49 Abs. 3 Satz 1 KVG LSA erschöpfe sich darin, dass der Vertretung das Recht zustehe, darüber zu entscheiden, ob überhaupt und in welcher Anzahl sachkundige Einwohner einem beratenden Ausschuss angehören sollen (UA S. 9).

    (10) Der Einwand des Beklagten, "das Gericht" habe ausdrücklich ausgeführt, dass die veränderte Feststellung der Besetzung eines Ausschusses während der Wahlperiode der Vertretung zulässig sei, wobei die Rücknahme einer Berufung auch nach § 30 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen könne, bezieht sich wohl auf Ausführungen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. September 2021 (9 A 152/20 MD, juris, Rn. 30 ff.), die das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil allerdings gerade nicht zitiert und auch nicht anderweitig in Bezug genommen hat.

  • VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23
    Dass aus den vom Beklagten benannten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 6. September 2023 - VfGBbg 78/21-; BVerfG, Beschluss vom 22. März 2022 -2 BvE 9/20) anderes folgt, ist nicht dargelegt.

    Der Verweis auf das Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 6. September 2023 (VfGBbg 78/21) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • BVerwG, 04.02.2016 - 5 C 12.15

    Jugendhilfeausschuss; Weisung; Anweisung; Ausschuss; Träger der freien

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23
    Wie sich sowohl aus der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung als auch aus dem vom Beklagten herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2016 (5 C 12.15) ergibt, liegt das maßgebliche Ziel der Regelung in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO darin, eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Frist und Vorverfahren zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2016 - 5 C 12.15 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Es entspricht eher dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die erstrebten Feststellungen in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, als sie in den Gründen eines auf eine allgemeine Leistungsklage ergehenden Urteils "zu verstecken" (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2016 - 5 C 12.15 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23
    Soweit ein Zulassungsantragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 -, juris, Rn. 75, m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23
    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris, Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16

    Stimmrecht in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23
    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris, Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen, wenn der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände darlegt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung (im Ergebnis) unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23
    Denn es ist zu erwarten, dass der Beklagte als Organ einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aufgrund der verfassungsmäßigen Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) dem Rechtserkenntnis des Feststellungsurteils auch ohne Vollstreckbarkeit nachkommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 - 6 C 8.69 -, NJW 1971, S. 1284).
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